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   FG Saarland, 03.12.2001 - 2 K 170/00   

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https://dejure.org/2001,17428
FG Saarland, 03.12.2001 - 2 K 170/00 (https://dejure.org/2001,17428)
FG Saarland, Entscheidung vom 03.12.2001 - 2 K 170/00 (https://dejure.org/2001,17428)
FG Saarland, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - 2 K 170/00 (https://dejure.org/2001,17428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Bestandskraft eines Steuerbescheides nach Versäumung der Einspruchsfrist; Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Krankenhausaufenthalt wegen HWS-Syndroms und wegen Carpaltunnel-Syndroms als Wiedereinsetzungsgrund; § 110 AO.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Krankheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zu den Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Gewinnfeststellungen 1994 und 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.03.1998 - XI R 44/97

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2001 - 2 K 170/00
    Fahrlässig handelt, wer die gebotene und ihm nach den Umständen des einzelnen Falles mögliche Sorgfalt bei der Fristwahrung außer Acht lässt und dadurch die Frist versäumt, vorausgesetzt, dass er die Versäumung hätte voraussehen können und ihm ein anderes Verhalten zumutbar war (siehe zum Beispiel BFH, Urteil vom 4. März 1998 XI R 44/97, BFH/NV 1998, 1056 [1057]; weitere Nachweise der BFH-Rechtsprechung bei Tipke, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 110 AO, Tz. 8).
  • BFH, 10.03.1971 - I B 50/70

    Krankheit des Steuerpflichtigen - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versäumung

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2001 - 2 K 170/00
    Krankheit ist dann ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zugemutet werden kann, das Schriftstück selbst oder durch einen beauftragten Dritten rechtzeitig einzureichen (siehe zum Beispiel BFH, Beschluss vom 10. März 1971 I B 50/70, BStBl. II 1971, 401; weitere Nachweise bei Tipke, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 110 AO, Tz. 25).
  • BFH, 24.09.1985 - III B 3/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Einspruchsfrist

    Auszug aus FG Saarland, 03.12.2001 - 2 K 170/00
    Jedes Verschulden, auch einfache Fahrlässigkeit, schließt die Wiedereinsetzung aus (BFH, Beschluss vom 24. September 1985 III B 3/85, BFH/NV 1986, 190).
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